Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

1. Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Fliri Tischlerei GmbH Gültigkeit.

Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden den Verkäufer nicht. Sein Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Sind die Bedingungen des Verkäufers dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

2. Angebote

Alle Angebotspreise sind freibleibend und gelten netto ab Werk. Gewährte Sondervereinbarungen sind einmalig und gelten nur für den dazu in Bezug stehenden Auftrag. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Die Aufträge werden vom Verkäufer mittels Auftragsbestätigung bestätigt. Sofern der Kunde keine weiteren schriftlichen Mitteilungen macht, gilt die Auftragsbestätigung in dieser Form als angenommen.  

Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen oder eine dem Auftragnehmer nicht zumutbare Erhöhung der Bestellungskosten nach sich ziehen, steht es dem Auftragnehmer frei, vom Auftrag zurückzutreten, falls der Auftraggeber den neuen Preisen oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt.

3. Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt

Zahlungsbedingungen werden im Angebot bzw. Auftrag angeführt. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Ist diese Voraussetzung bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen.

Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u. a. angenommen werden, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug befindet.

Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers im Eigentum desselben. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist während der Dauer des Eigentumsrechtes des Auftragnehmers unzulässig. Wird die vom Auftragnehmer gelieferte Ware durch den Auftraggeber fix, d.h. durch Verklebung auf einem Unterboden fixiert, so wird der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung Miteigentümer an dem so neu entstandenen Objekt.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen oder solche in der Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Italienischen Nationalbank anzurechnen.

4. Preise

Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und ab Werk oder Lager des Auftragnehmers. Eventuelle Transport- bzw. Zollgebühren werden getrennt in Rechnung gestellt. Gewährte Sondervereinbarungen sind einmalig und gelten nur für den dazu in Bezug stehenden Auftrag.

5. Lieferzeit/Versand

Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin gilt als Richttermin, nicht aber als Festtermin. Sonderanfertigungen können eine Lieferverzögerung bewirken, die nicht voraussehbar ist. Ebenso können bei der Lieferung durch eigenen LKW, Bahn oder Spedition Verzögerungen eintreten, die den Vertragspartner nicht zu Schadensersatz berechtigt. Sollte der Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, nicht möglich sein, so gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen, führen zu einer Verlängerung der Lieferzeit. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen, Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.

6. Verpackung

Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen, mit Ausnahme wiederverwendbarer Paletten, für welche bei ordnungsgemäßer Rückgabe keine Gutschrift erteilt wird, da sie auch nicht in Rechnung gestellt werden.

7. Gewährleistung und Haftung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen.

Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten. Bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht auf Minderung oder, ausgenommen bei Bauleistungen, auf Wandelung. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.

Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn.

8. Privacy

Im Sinne von Art. 13 Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196/2003 erklärt der Kunde zudem, Kenntnis darüber zu haben, dass seine anagrafischen Daten in die Datenbank der Fliri Dielen – Fliri Tischlerei GmbH eingegeben werden und zum Zwecke der Werbung, des Handels und des Verkaufes verwendet werden können. Er erklärt zudem, über seine Rechte gemäß Art. 7 Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196/2003 aufgeklärt worden zu sein und ermächtigt die Fliri Dielen – Fliri Tischlerei GmbH im Sinne und nach Maßgabe der Art. 23 und 24 Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196/2003 ausdrücklich zur Verwendung, Übermittlung und Verbreitung seiner Daten.

9. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Taufers i. M., für Lieferungen der Versandort.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist I-39100 Bozen (BZ)

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des gültigen italienischen Zivilgesetzbuches in Kraft.

Fliri Dielen

Fliri Tischlerei GmbH

Handwerkerstrasse 11

I - 39020 Taufers i. M. (BZ)

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Taufers i. M., 22.06.2018